Arçelik

Patentklage gegen LG Electronics

13.02.2020, Arçelik A.S, Eigentümerin der Marken Beko und Grundig, hat heute Patentklage gegen LG Electronics und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die nicht lizenzierte Verwendung der Direktantriebstechnik des Unternehmens in „6 Motion"-Waschmaschinen von LG Electronics. Arçelik erhielt ein Patent für ihre Direktantriebstechnik für Waschmaschinen. Die ursprünglich von Arçelik entwickelte Technologie verhindert entscheidend die Beschädigung von Kleidungsstücken während des Waschens, indem die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollzieht Diese Technik wurde bereits 1997 zum Patent angemeldet. Nachdem die Arçelik A.S. vom Verstoß Kenntnis erlangte, hat sie LG Electronics mehrfach bezüglich dieses Falls gewarnt und sich, aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Unternehmen in anderen Bereichen, nach Kräften bemüht die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. LG Electronics hat all diese Bemühungen jedoch konsequent zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund blieb Arçelik nach Unternehmensangaben keine andere Wahl, als diese Klage gegen LG Electronics einzureichen.

Quelle: www.arcelikglobal.com
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