Lightcycle

ElektroG-Neuerung umfasst passive Endgeräte

28.05.2019, Seit dem 01.05.2019 wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) erweitert. Darauf weist der Serviceanbieter Lightcycle hin. „Passive" Endgeräte, also solche, die elektrische Ströme lediglich durchleiten, fallen somit auch unter die Registrierungs- und Meldepflicht bei der stiftung ear. Bisher wurden diese Geräte nicht als Elektro- oder Elektronikgeräte eingestuft. Passive Endgeräte sind Geräte, die Ströme durchleiten, wie fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen und ähnliches. Betroffen von der neuen Regelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind. Nicht betroffen sind weiterhin Bauteile wie beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Ohne Registrierung, aber auch bei einer falschen Registrierung, drohen Bußgelder bis hin zum Verkaufsverbot. Für die einfache und effiziente Umsetzung der Änderungen hilft Lightcycle bei der Erfüllung der ElektroG Pflichten.

Quelle: www.lightcycle.de
Schlagwörter

Lightcycle, ElektroG

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