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Ausphasung der Kompaktleuchtstofflampe

12.12.2022, Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtsofflampen dürfen ab dem 25. Februar 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) greift. Betroffen sind Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren (kreisförmige T5- sowie lineare T5- und T8-Lampen) mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Zum 25. August 2023 werden die T5- und T8-Leuchtstofflampen und zum 1. September die Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) nicht mehr hergestellt. Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen. Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen fallen unter das ElektroG und müssen separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de können Sammelstellen recherchiert werden.

Quelle: www.lightcycle.de
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