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Handel fordert Nachbesserung bei Erbschaftsteuer

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01.02.2008, Aus Sicht des Handels gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Erbschaftsteuerreform. "Ohne Änderungen ist damit zu rechnen, dass die Reform bei vielen größeren mittelständischen und Familienunternehmen nicht zu einer Erleichterung der Unternehmensnachfolge führt", sagte Dr. Kathrin Aandrae, Steuerexpertin des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), anlässlich der Beratungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates über den Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Die HDE-Expertin riet dazu, dringend die Laufzeit sowohl für die Verhaftungsregelung für Betriebsvermögen, die bisher 15 Jahre betragen soll, sowie für die Lohnsummenregelung, die sich über zehn Jahre erstrecken soll, zu verkürzen. „Der Normenkontrollrat bestätigt in seinem Gutachten die immensen Bürokratiekosten für die Wirtschaft, die mit diesen Regelungen und deren langen Laufzeiten entstehen“, betonte Andrae. „Der Handel unterstützt die Überlegungen im Bundesrat, die Nachversteuerung, die das Unternehmen trifft, sofern es innerhalb der genannten Fristen Umstrukturierungen am Unternehmen vornehmen muss, zumindest zeitanteilig auszugestalten“, sagte die Expertin. Mindestens ebenso wichtig sei aber auch die schnellstmögliche Veröffentlichung der Rechtsverordnung für die Bewertungsverfahren.

Quelle: www.einzelhandel.de
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