Loewe

Registrierungspflicht für Drei-Jahres-Garantie

04.12.2009, Zum 1. Januar 2010 ändert Loewe die Regelungen zur Fachhandels-Garantie. Ab diesem Zeitpunkt wird die volle Drei-Jahres-Garantie nur noch dann gewährt, wenn das Produkt bei Loewe durch den Fachhandelspartner entsprechend registriert wurde. Im elektronischen Loewe Händlersystem (LHS) müssen dazu unter anderem Name und Adresse des Endkunden, Artikel- und Seriennummer des Produktes sowie Verkaufsdatum eingetragen werden. Der Fachhändler hat zudem die Möglichkeit, ein personalisiertes Garantiezertifikat auszudrucken und dem Kunden zu überreichen. Er bleibt auch Garantiegeber gegenüber dem Endkunden. Loewe deckt die Garantie wie bisher gegenüber den Handelspartnern. Wenn vom Händler keine Produkt-Registrierung wirksam durchgeführt wurde, gilt künftig nur noch eine zweijährige Garantie. Die Garantie seitens Loewe für den Fachhandel betrifft alle Loewe Produkte. Ausgenommen sind lediglich Ersatz- und Verschleißteile. Hier gelten gesonderte Regelungen. Im Sinne der „Stärkung der besonderen Fachhandelskompetenz“ will Loewe die Garantie weiterhin direkt über den Fachhandel abwickeln. Das geänderte Verfahren eröffne allerdings neue Perspektiven der gemeinsamen Kundenansprache, so der Hersteller.

Quelle: www.loewe.de
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