Ringfoto

Neue Vorschriften zur Passbilderstellung

22.08.2023, Die Verbundgruppe Ringfoto sieht den Fotohandel und Fotostudios perfekt vorbereitet auf die neuen Vorschriften zur Passbilderstellung. Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bei den Behörden und Ämtern nur noch digitale Passbilder im Rahmen der Erstellung eines Ausweisdokuments vorgelegt werden. Ab dann sind nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen. Dennoch bleiben Fotohandel und Fotostudios vor Ort weiterhin erster Ansprechpartner für die Erstellung von Passbildern. Hierfür haben Fotohandel, Fotostudios sowie Fotografen in der „Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto" bereits eine funktionierende und gesetzeskonforme Lösung entwickelt. Diese erlaubt es auch in Zukunft, optisch ansprechende und perfekt biometrische Passbilder vorab beim Fotografen um die Ecke anfertigen zu lassen. Die Erstellung des Passbilds und der Besuch im Amt können hierdurch entkoppelt und zeitlich unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Neben höchsten Sicherheitsstandards bei der Aufnahme und Übertragung des digitalen Passbilds, stellen über 6.000 Fotografen ein flächendeckendes Angebot dar. Vor Ort im Fotostudio erhalten die Bürger einen QR-Code, mit dem der Behördenmitarbeiter das biometrische Passbild aus der autorisierten Sicherheitscloud herunterladen und für die Erstellung Ihres Personalausweises oder Reisepasses nutzen kann.

Quelle: www.e-passfoto.de
Schlagwörter

Ringfoto, E-Passfoto

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