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Lösung zur Passbilderstellung steht

04.09.2023, Spätestens ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen. Dennoch bleiben Fotohandel und Fotostudios vor Ort weiterhin erster Ansprechpartner für die Erstellung von Passbildern. Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bei den Behörden und Ämtern nur noch digitale Passbilder im Rahmen der Erstellung eines Ausweisdokuments vorgelegt werden. Hierfür haben Fotohandel, Fotostudios sowie Fotografen bereits eine funktionierende und gesetzeskonforme Lösung entwickelt. Diese erlaubt es auch in Zukunft, optisch ansprechende und perfekt biometrische Passbilder vorab beim Fotografen um die Ecke anfertigen zu lassen. Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Handelsverband Technik (BVT): „Kunden kommen zukünftig zum Amt und ihre Passbilder sind bereits da. Die Erstellung des Passbilds und der Besuch im Amt können hierdurch entkoppelt und zeitlich unabhängig voneinander wahrgenommen werden." Lange Wartezeiten vor den Passbildautomaten im Amt entfallen und der Behördenbesuch kann auf ein zeitliches Minimum reduziert werden. Sowohl bei Bürgern, die auf ein qualitativ hochwertiges, professionell aufgenommenes Bild Wert legen als auch bei kleinen Kindern, älteren Mitbürgern, Brillenträgern oder Menschen mit Behinderung ist der Profi-Fotograf mit jahrelanger Erfahrung und Expertise sowie dem perfekt aufeinander abgestimmten Equipment die erste Wahl. Weitere Informationen gibt es auch unter www.e-passfoto.de.

Quelle: www.bvt-ev.de
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