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Verbraucherschutz durch EU Data Act

11.09.2025, Viele Menschen nutzen heutzutage vernetzte digitale Geräte: ob Fitnessarmbänder, smarte Haushaltsgeräte oder vernetzte Autos. Bislang haben laut der Verbraucherzentrale (vz) NRW vor allem die Hersteller die Hoheit über die dabei anfallenden Daten. Mit dem Data Act schaffe die EU neue Datenzugangsrechte, um diese „Datenschätze“ aufzubrechen. Das könne auch Verbrauchern zugute kommen. Die wesentlichen Neuerungen gelten ab dem 12. September. Christine Steffen (Bild), Juristin und Expertin für Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW: „Daten, die beim Nutzen von smarten Geräten entstehen, sollen auch für andere nutzbar sein, auch für Verbraucher:innen. Das heißt: Ob bei der Smartwatch, dem vernetzten Kühlschrank oder bei Connected Cars – Hersteller haben keinen Monopolzugriff mehr auf die Daten, sondern müssen diese mit den Nutzer:innen teilen, die sie wiederum an Drittanbieter weitergeben können. Das macht Verbraucher:innen unabhängiger von einzelnen Anbietern und soll den Wettbewerb fördern.“ Knden sollen zum Beispiel ihre Fahrzeugdaten nicht nur der Vertragswerkstatt, sondern auch einer freien Werkstatt ihrer Wahl geben können. Das gleiche gilt auch für Konsumelektronikprodukte. 

Quelle: www.verbraucherzentrale.nrw
Schlagwörter

Verbraucherzentrale NRW, vz

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