Interseroh

Unterstützung bei Rücknahme von Altgeräten

21.12.2021, Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG3, in Kraft. Auf Hersteller und Vertreiber kommen verschärfte Regeln für die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte zu. Damit Industrie und Handel ihrer Verantwortung schnell und effizient nachkommen können, erweitert der Umweltdienstleister Interseroh sein Angebot. „Mit zusätzlichen Services kommen wir dem aktuellen Bedarf entgegen. Für den Online-Handel übernehmen wir die künftig vorgeschriebene Abholung von Altgeräten und auch die Hersteller unterstützen wir dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen", sagt Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH. „Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass mehr Altgeräte recycelt werden und die Rohstoffe zurück in den Kreislauf fließen." Für Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte an private Haushalte liefern, sieht das ElektroG3 weitreichende Änderungen vor. Unter anderem sind die Vertreiber ab 2022 verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei den privaten Nutzern abzuholen. Schon beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen sie ihre Kunden über diese Möglichkeit informieren und abfragen, ob bei der Auslieferung eines neuen Gerätes ein Altgerät zurückgenommen werden soll.

Quelle: www.interseroh.de
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