23.10.2024, Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung beantragen. Mit über 3 Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Bundesumweltministerium will auf diese Weise Angebote für Verbraucher stärken, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bild): „Mit dem Förderprogramm ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ wollen wir die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, dann können sie diese länger nutzen und müssen erst dann ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich nötig ist. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur. Und sie sind Orte der Bürgerbeteiligung, in denen Umweltschutz aktiv gelebt wird.“ In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. (Foto: BMUV/Klaus Mellenthin)
Quelle:
www.bmuv.de