ZVEI

Verhältnismäßigkeit statt Produktvernichtung

24.09.2026, Der ZVEI begrüßt die Last-Minute-Anpassung der Anti-Greenwashing-Richtlinie (Empowering Consumers for the green transition) durch den Bundestag. Bei bereits in Verkehr gebrachten Produkten wird die Verhältnismäßigkeit im Umgang gestärkt und das zivilrechtliche Verfolgen von Verstößen für zwei Jahre erschwert. ZVEI-Geschäftsführer Wolfgang Weber (Bild): „Nachhaltigkeit bedeutet auch, Ressourcen effizient zu nutzen. Es wäre völlig widersinnig, bereits produzierte und rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte aufgrund fehlender Übergangsregelungen wieder aus dem Markt nehmen zu müssen. Die angekündigte Anpassung schafft mehr Verhältnismäßigkeit und stärkt damit die Rechtssicherheit, ohne die Ziele der EmpCo-Richtlinie infrage zu stellen. Dafür hat sich auch der ZVEI stets eingesetzt.“ Ein Verkaufsverbot für bereits produzierte und rechtmäßig in Verkehr gebrachte Geräte hätte das erklärte Ziel der Richtlinie, nachhaltigen Konsum zu fördern, konterkariert, so Weber. Die Entscheidung des Bundestags stärke die Ressourcen-Effizienz. Auch nach der Entscheidung des Bundestages bleiben die Vorgaben der Richtlinie bleiben unverändert. Falsche oder unbelegte Nachhaltigkeitsaussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie sind weiterhin verboten. Die Änderung betrifft ausschließlich bereits in Verkehr gebrachte Produkte und senkt in diesen Fällen das Risiko für Unternehmen, mit Strafen und Abmahngebühren konfrontiert zu werden.

Quelle: www.zvei.org
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