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Industrie unterstützt Recht auf Reparatur

26.06.2026, Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren – auch bekannt als Recht auf Reparatur – beschlossen. Damit folgt Deutschland weitgehend den europäischen Vorgaben und setzt die Richtlinie nahezu 1:1 um. „Die Entscheidung schafft Planungssicherheit und sorgt für eine enge Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen. Das ist eine gute Nachricht für die Consumer-Tech-Industrie“, bewertet Maria Marinelli (Bild), Bereichsleiterin Consumer. Das „Recht auf Reparatur“ zielt darauf ab, dass Geräte vermehrt repariert und ihre Nutzungsdauer verlängert wird. Hierzu werden Änderungen im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgenommen. Kernpunkt ist die Verankerung der „Reparierbarkeit“ als Teil der Produktbeschaffenheit. Damit gewinnt die Fähigkeit zur Reparatur bei der rechtlichen Bewertung von Produkten künftig deutlich an Bedeutung. Vielfach wird laut ZVEI bereits erfolgreich repariert. Eine Umfrage unter ZVEI-Mitgliedern im Jahr 2024 ergab, dass Hersteller von Elektro-Hausgeräten 92 Prozent der bei ihnen eingegangenen Reparaturanfragen erfolgreich bearbeiten konnten. In acht von zehn Fällen war die Reparatur eine Handlungsoption. Nahezu immer (98 %) wurde diese tatsächlich durchgeführt.

Quelle: www.zvei.org
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