HDE

Verpackungsverordnung richtig umsetzen

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15.09.2008, Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) setzt sich gegen die Diskriminierung von Handelsmarken bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung ein. Bei den Eigenmarken des Handels ist nach der Verpackungsverordnung für die Produktverantwortung für die Entsorgung von Verpackungsmaterial das jeweilige Handelsunternehmen der maßgebliche Ansprechpartner. Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Vorsitzender des Umweltausschusses des HDE und des Handelsverbandes BAG: „Es ist nicht akzeptabel, wenn nun gegen diese klaren rechtlichen Vorgaben verstoßen werden soll. Genau dies droht, sollten die Bundesländer im Vollzug zukünftig ausschließlich auf den Dienstleister abstellen. Hier sind die Händler ebenso wie bei Importen die rechtlich verantwortlichen Erstinverkehrbringer. Jede Diskriminierung von Handelsmarken im Verwaltungsvollzug wäre rechtswidrig. Handelsmarken sind selbstverständlich weiterhin durch die Handelsunternehmen und nicht durch beauftragte Dienstleister zu lizenzieren. Diese Sach- und Rechtslage muss die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Abfall in ihren anstehenden Entscheidungen umsetzen.“

Quelle: www.einzelhandel.de
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