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Verbot von Energielabel für Staubsauger

24.01.2019, Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt (Dyson-Urteil). Das Urteil ist nun rechtskräftig: Ab sofort gilt die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass nach Artikel 6 Buchstabe (d) der Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung Lieferanten und Händler beim Verkauf von Staubsaugern das Energielabel nicht zeigen dürfen. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Die Händler müssen auch Label, die bereits am Produkt angebracht sind, unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder so überkleben, dass das Label nicht mehr zu erkennen ist. Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen nach dem UWG durch private Stellen oder Bußgelder nach der EnVKV durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.


Quelle: www.bam.de
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