15.07.2025, Die Verbraucherzentrale NRW hat vor Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg gegen den Telekommunikationsanbieter Primacall erzielt. Primacall hatte Kunden mit einer Prämie bereits kurz nach Vertragsschluss zur Verlängerung bewogen. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für rechtswidrig, da das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine maximale Laufzeit von 24 Monaten vorsieht. Der BGH bestätigte diese Auffassung nun mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24). „Der Bundesgerichtshof hat eindeutig klargestellt: Anbieter dürfen Verbraucher durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Kunden, die eine Vertragsverlängerung bei Primacall abgeschlossen haben und nun an einen überlangen Vertrag gebunden sind, können sich laut den Verbraucherschützern jetzt an Primacall wenden und den Vertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. (Foto: VZ NRW/adpic)
Quelle:
www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag