30.10.2025, Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung von Amazon Prime bestätig. Der Preis für das Prime-Abonnement wurde zum 15. September 2022 angehoben. Amazon begründete die Erhöhung mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seitdem kostet Amazon Prime bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro statt 7,99 Euro, bei jährlicher Zahlung 89,90 statt 69 Euro – eine Steigerung um bis zu 30 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen mit Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 293/22, 15.01.2025) und wurde nun auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025) bestätigt. Das OLG Düsseldorf wies die Berufung von Amazon zurück und bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW: Die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel sei unwirksam, da sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt, so das Gericht. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei daher unzulässig. Verbraucher können laut der Verbraucherzentrale NRW Amazon unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Quelle:
www.verbraucherzentrale.nrw