Lightcycle

E-Schrott-Rückgabe auch im Lebensmittelhandel

01.07.2022, Verbraucher haben ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Lampen und Elektroaltgeräte nun auch bei Lebensmitteleinzelhändlern, Discountern und Supermärkten kostenfrei abzugeben. Diese Änderung wird vom ElektroG3 geregelt, das Anfang des Jahres novelliert wurde. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² und einem Verkaufsangebot (auch Aktionsware) von Lampen und Elektrogeräten, müssen u.a. Lebensmitteleinzelhändler diese verpflichtend kostenlos zurücknehmen. Bisher galt diese Regelung bereits für großflächige Elektrohändler (über 400 m²). Kleine Elektroaltgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Lampen können unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts zurückgegeben werden, größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Produktes. Lightcycle bietet dem Handel die Komplettlösung zu Sammlung, Logistik und Recycling von Lampen und Elektroaltgeräten - von den Behältnissen und POS-Material für die Sammlung über die Logistik zur Verdichtungsstelle bis hin zum fachgerechten Recycling. Auch bei den Anzeige- und Mitteilungspflichten bei der stiftung ear sowie den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher hilft Lightcycle bei der gesetzeskonformen Umsetzung. Unter www.sammelstellensuche.de sind die Rückgabestellen nach Postleitzahl oder Ort recherchierbar.

Quelle: www.lightcycle.de
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