Kodak

Hewlett Packard verklagt

14.01.2011, Die Kodak GmbH hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Hewlett Packard GmbH (HP) eingereicht und wirft HP vor, dass die Angaben über die Seitenreichweiten auf den Verpackungen der HP Drucker und Tintenpatronen zumindest teilweise unzutreffend sind. Konkret geht es darum, dass entgegen eigener Angaben von HP die Reichweiten nicht in allen Fällen mit dem ISO Standard ISO 24711 konform sind. Bekräftigt wurde die Vermutung durch Tests vom TÜV Rheinland, welche im Auftrag von Kodak durchgeführt wurden. Zudem seien auf den Tintenpatronenpackungen von HP mehrere kompatible Drucker angegeben, auf welche sich die Reichweiten angeblich beziehen. Jedoch veröffentlicht HP nicht für alle Druckermodelle und Patronen-Kombinationen die dazugehörigen Testergebnisse. Kodak ist daher der Meinung, dass die Reichweitendarstellung von HP für den Verbraucher irreführend ist und lässt den Fall nun gerichtlich prüfen, um zu unterstreichen, wie wichtig für Kodak die Information der Kunden über zutreffende Seitenreichweitenangaben sei. Diese seien für die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eines Druckermodells von großer Bedeutung.

Quelle: www.kodak.de
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