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Handel hält Zahl der Rücksendungen klein

14.06.2019, Aktuell diskutierte Vorschläge, Online-Händlern gesetzlich zu verbieten, von den Kunden zurückgesendete Waren zu entsorgen, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) ab. „Der Handel setzt schon aus Kostengründen alles daran, die Retourenquote gering zu halten. Trotzdem haben die Kunden das Recht, online bestellte Ware an den Handel zurückzugeben, nachdem sie das Produkt geprüft oder anprobiert haben. Diese verbraucherfreundliche Regelung nehmen auch zahlreiche Kunden in Anspruch", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (Bild). Ein Verbot, nicht mehr verkäufliche Waren zu recyceln oder zu entsorgen, wäre ein weitreichender Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen. Sinnvoller sei es, den Kunden die Rückgabe von mutwillig beschädigter oder verschmutzter Ware zu erschweren. Dazu müssten die gesetzlichen Vorgaben für die übermäßige Ingebrauchnahme von Waren vor Ausübung des Widerrufsrechts entsprechend verändert werden, wie es die EU-Kommission bereits vorgeschlagen hat. Außerdem müsse es für die Unternehmen auch finanziell leichter werden, Ware zu spenden. Denn bisher zahlen die Händler für ihre Sachspenden Umsatzsteuer, ohne Geld für die Ware erhalten zu haben. Sachspenden sollten deshalb generell von der Umsatzsteuerpflicht freigestellt werden.

Quelle: www.einzelhandel.de
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