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Rechtsgutachten zu Dezemberhilfen

12.03.2021, Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Klagen betroffener Handelsunternehmen wegen einer Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung gute Erfolgsaussichten haben. Der Einzelhandel ging bei den von der Politik vorgesehenen Umsatzentschädigungen Ende des letzten Jahres bisher leer aus. Vor allem die Gastronomie erhielt dagegen bis zu 75 Prozent des ausgefallenen Umsatzes ersetzt. Der HDE kündigt an, seinen Mitgliedsunternehmen über die Landesverbände vor Ort bei entsprechenden Klagen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. „Das Rechtsgutachten untermauert unsere wiederholt geäußerte Kritik an der haltlosen Ungleichbehandlung von Einzelhandel und Gastronomie. Damit haben wir eine fundierte Grundlage für mögliche Klagen der einzelnen Handelsunternehmen geschaffen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten der Kanzlei Noerr macht deutlich, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes zu erkennen ist. Das Gutachten findet man unter www.einzelhandel.de/Rechtsgutachten.

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