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Keine Einschränkung von Zahlungsfristen

23.10.2023, Die vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr findet Unterstützung und Zustimmung beim Handelsverband Deutschland (HDE). Mit dem Verordnungsentwurf will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken. „Schon der Titel des Entwurfs führt die Bürger in die Irre, da damit nicht primär die pünktliche Zahlung gewährleistet, aber stattdessen die Vertragsfreiheit empfindlich eingeschränkt werden soll", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (Bild). Künftig müssten Unternehmen nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Rechnung ihres Lieferanten immer innerhalb von 30 Tagen bezahlen, abweichende Vereinbarungen zu längeren Fristen wären unzulässig. Der Bundesrat lehnt die „starren Zahlungsziele" des Verordnungsvorschlags nun ab. „Die Länderkammer hat zurecht erkannt, dass auch ein Lieferant ein Interesse an längeren Zahlungsfristen haben kann. Wie vom Bundesrat gefordert, muss es deshalb auch in Zukunft möglich bleiben, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, wenn dies für keine Vertragspartei grob unbilllig ist", so Genth. Als vollkommen unverständlich bewertet der HDE den Wunsch der EU-Kommission, die Einhaltung der neuen Vorgaben mit einer eigenen Behörde überwachen zu wollen.

Quelle: www.einzelhandel.de
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