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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

10.09.2020, Vor der heutigen Beschlussfassung im Bundestag zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Gesetzentwurf, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht besser bekämpft werden soll. „Zahlreiche unseriöse Abmahnverbände und Rechtsanwaltskanzleien haben in den letzten Jahrzehnten die Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung als Einnahmequelle genutzt. Da ging es oft im Kern nicht darum, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, sondern nur darum, Unternehmen zur Kasse zu bitten", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das nun vorliegende Gesetz werde die Möglichkeiten des Abmahnmissbrauchs endlich einschränken und damit die private Rechtsdurchsetzung insgesamt stärken. Vorgesehen sind erweiterte Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine behördliche Kontrolle der klagebefugten Einrichtungen, verringerte finanzielle Anreize für Abmahnungen und verbesserte Möglichkeiten, Gegenansprüche anzumelden. Genth: „Damit steht ein Instrumentenkasten bereit, um insbesondere kleinere Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie zu schützen."

Quelle: www.einzelhandel.de
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