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Fortschritt im Kampf gegen Abmahnmissbrauch

23.10.2019, Vor der heutigen Expertenanhörung im Deutschen Bundestag zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs betont der Handelsverband Deutschland (HDE), dass der aktuelle Gesetzesentwurf aus Sicht des Handels einen großen Schritt nach vorne darstellt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass es für unseriöse Rechtsanwälte und Verbände künftig schwieriger wird, Abmahnungen und Unterlassungsklagen als Haupteinnahmequelle zur eigenen Finanzierung zu nutzen. „Nach über zehn Jahren Debatte soll der Abmahnmissbrauch nun offenbar ernsthaft eingedämmt werden. Das vorgesehene Gesetz könnte dabei zu einem Durchbruch führen, auch wenn nicht alle Fehlentwicklungen beseitigt werden", so HDE-Rechtsexperte Dr. Peter Schröder (Bild). Positiv sei insbesondere die geplante Streichung des „fliegenden Gerichtsstands". „Für unseriöse Rechtsanwälte und Verbände, die die Möglichkeit von Abmahnungen und Unterlassungsklagen ausschließlich nutzen, um Gebühren und Aufwendungsersatzansprüche zu generieren und denen es dabei nicht um die Durchsetzung des geltenden Rechts und lauteren geschäftlichen Handelns geht, wird das Leben in Zukunft deutlich schwerer", so Schröder weiter.

Quelle: www.einzelhandel.de
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