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2G-Regelungen verfassungswidrig

01.12.2021, Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (Bild). Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist.

Quelle: www.einzelhandel.de/Gutachten2G
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