Kodak

Gläubigerschutz beantragt

19.01.2012, Die Eastman Kodak Company und ihre amerikanischen Tochtergesellschaften haben am Firmensitz Rochester Gläubigerschutz nach US-Recht (Chapter 11) beantragt. Dies ist die US-Variante des Insolvenzantrags. Während des eingeleiteten Verfahrens soll das operative Geschäft unverändert weiter laufen. Ziel sei es, unter Gläubigerschutz eine Reorganisation durchzuführen, die ein nachhaltig profitables Unternehmen hervor bringt. Die Reorganisation soll die Liquidität stärken, und es dem Unternehmen erlauben, sich von alten Verbindlichkeiten zu trennen und auf profitable Geschäftsbereiche zu konzentrieren. Zur Sicherstellung der Kreditlinie hat Kodak eine Finanzierungszusage von der Bankengruppe Citigroup in Höhe von 950 Millionen US-Dollar erhalten. Die außeramerikanischen Tochtergesellschaften seien von dem Insolvenzantrag nicht betroffen und unterliegen damit auch nicht den Weisungen des Insolvenzgerichts. Eastman Kodak schreibt seit 2008 rote Zahlen.

Quelle: www.kodak.com
Schlagwörter

Teilen