ZVEI

Gesamtvertrag über UE-Urheberrechtsabgaben

02.05.2019, Die Urheberrechtsabgaben für Vervielfältigungsgeräte der Unterhaltungselektronik sind neu geregelt: Der ZVEI unterzeichnete gemeinsam mit dem Bitkom und den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag, der die Höhe für urheberrechtliche Abgaben für insgesamt 15 Gerätekategorien umfasst, darunter DVD-Rekorder, MP3-Player sowie TV-Geräte und Set-Top Boxen mit Festspeicher oder Aufzeichnung über USB-Schnittstelle. „Die Einigung auf die neuen Vergütungssätze ist ein großer Erfolg für den ZVEI", erklärte Dr. Klaus Mittelbach (Bild), Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Der Gesamtvertrag gibt den Unternehmen der Unterhaltungselektronik endlich Rechts- und Planungssicherheit und schützt sie vor überzogenen finanziellen Belastungen durch unangemessen hohe Urheberrechtsabgaben." Dem außergerichtlich erreichten Verhandlungserfolg waren mehr als zehn Jahre andauernde streitige Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof vorausgegangen.

Quelle: www.zvei.org
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