02.02.2024, Der Rat der Europäischen Union hat über die vorläufige Einigung mit dem Parlament über das geplante „Recht auf Reparatur" (R2R) informiert. Der Richtlinientext liegt zwar noch nicht vor, soll jedoch in den nächsten Monaten veröffentlicht werden und dann mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren in Kraft treten. Die heute vereinbarte Rechtsvorschrift soll es den Verbrauchern erleichtern, eine Reparatur anstelle eines Ersatzes in Anspruch zu nehmen, da der Zugang zu Reparaturdiensten einfacher, schneller, transparenter und attraktiver werden soll. Die Wirtschaft hatte im Vorfeld mehrfach angemahnt, dass die Richtlinie durch Bürokratie und Verteuerung einen gegenteiligen Effekt erzielen könnte. Die vorläufige Einigung verpflichtet die Hersteller reparaturpflichtiger Waren zur Reparatur, führt ein europäisches Informationsformular ein, das den Verbrauchern die wichtigsten Daten über den Reparaturservice liefert, und vereinheitlicht die nationalen Reparaturinformationsplattformen zu einer europäischen Online-Plattform. Von Seiten des EU-Parlaments begrüßt man die Einigung ebenfalls. Der Berichterstatter des EU-Parlamants René Repasi (Bild), SPD: „In Zukunft wird es einfacher und billiger sein, Produkte reparieren zu lassen, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen. Die Vereinbarung führt eine zusätzliche 12-monatige gesetzliche Garantie für Produkte ein und stellt sicher, dass unabhängige Reparaturwerkstätten besseren Zugang zu Ersatzteilen haben. Darüber hinaus verbietet sie den Herstellern die Verwendung von Vertragsklauseln sowie von Software- und Hardwaretechniken, die die Reparatur behindern."
Quelle:
www.consilium.europa.eu