Bundeskartellamt

Verfahren gegen Temu eingeleitet

09.10.2025, Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland eingeleitet. Das Verfahren dient dazu, die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain temu.com verwendeten Konditionen für Händler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber den Händlern zu überprüfen. Andreas Mundt (Bild), Präsident des Bundeskartellamtes: „Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“ In Deutschland verfügt Temu nach eigenen Angaben über 19,3 Mio. aktive Nutzende. Die vom Bundeskartellamt in den Blick genommenen Händlerkonditionen für einen Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland betreffen eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Onlinemarktplatz von Temu unter anderem durch eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise durch Temu selbst. Dem Bundeskartellamt liegt diesbezüglich auch eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland (HDE) gegen Temu vor.

Quelle: www.bundeskartellamt.de
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