Bundeskartellamt

JD.com darf Ceconomy übernehmen

22.09.2025, Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Ceconomy AG durch die JD.com freigegeben. Andreas Mundt (Bild), Präsident des Bundeskartellamtes: „JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv. Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.“ Die Muttergesellschaft von MediaMarkt und Saturn darf damit von der Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking übernommen werden. JD.com ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv. In Europa ist die JD.com Unternehmensgruppe bisher nur in geringem Umfang tätig, etwa mit Onlineshops unter der Marke joybuy. Das Bundeskartellamt ist ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: www.bundeskartellamt.de
Schlagwörter

Bundeskartellamt, Ceconomy, JD.com

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