Bundesnetzagentur

Betriebsverbot für CT1+ und CT2

02.06.2008, Die Bundesnetzagentur weist nochmals darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 - 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann. Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de
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