09.10.2019, Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geht gegen Bose wegen Preisabsprachen vor. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht über die Bose Ges.m.b.H. eine Geldbuße in Höhe von 650.000 Euro gemäß § 29 Z 1 lit a und d Kartellgesetz (KartG) verhängt. Das Unternehmen hat gegen Artikel 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf „Consumer Electronics-Produkten" im Zeitraum von November 2014 bis März 2018, verstoßen. Im Klartext: Der Hersteller hat sich mit seinen Handelspartnern über die Verkaufspreise abestimmt. Die Antragsgegnerin (Bose) stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt „außer Streit" – und erkannte den Vorwurf an. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Quelle:
www.bwb.gv.at