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Geldbuße für Bose wegen Preisabsprachen

09.10.2019, Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geht gegen Bose wegen Preisabsprachen vor. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht über die Bose Ges.m.b.H. eine Geldbuße in Höhe von 650.000 Euro gemäß § 29 Z 1 lit a und d Kartellgesetz (KartG) verhängt. Das Unternehmen hat gegen Artikel 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf „Consumer Electronics-Produkten" im Zeitraum von November 2014 bis März 2018, verstoßen. Im Klartext: Der Hersteller hat sich mit seinen Handelspartnern über die Verkaufspreise abestimmt. Die Antragsgegnerin (Bose) stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt „außer Streit" – und erkannte den Vorwurf an. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle: www.bwb.gv.at
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Bose, Bundeswettbewerbsbehörde

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