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Praxisleitfaden zum "Recht auf Reparatur"

16.07.2026, Der Handelsverband Technik (BVT) hat für Mitgliedsbetriebe einen Praxisleitfaden zur Handhabung des Rechtes auf Reparatur veröffentlicht. Nach dem Beschluss des Bundesrates am 10. Juli 2026 steht die Rechtslage jetzt fest. Wer welche Pflichten hat und was Fachhändler jetzt tun müssen, bringt der BVT in verständlicher Form auf den Punkt. Der Folder sowie der begleitende Serviceletter verzichten dabei soweit möglich auf formaljuristische Sprache und erklären, was auf Unternehmer und ihre Mitarbeiter zukommt. Mit dabei sind FAQ und damit viele der in BVT-Schulungen von Fachhändlerseite häufig gestellte Fragen zum Thema und knapp gehaltene Antworten. Bis zum 31. Juli 2026 tritt das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft. Das neue Recht verpflichtet in erster Linie den Hersteller. Der Verbraucher erhält nach Ablauf der Gewährleistung gegenüber dem Hersteller ein Recht auf Reparatur von (elektrischen) Waren, die im Anhang II der EU-Richtlinie definiert sind. Das Recht gilt je nach Produktgruppe für 7, 8 oder 10 Jahre. Es beinhaltet ein (kostenpflichtiges) Reparaturangebot sowie die Lieferung von Ersatzteilen in einer angemessenen Zeit und zu einem angemessenen Preis. Reparaturinformationen müssen kostenfrei und in leicht verständlicher Form verfügbar gemacht werden. Die Reparatur darf in keiner Form behindert werden. Für den Händler sind rechtlich vor allem die Änderungen im Gewährleistungsrecht relevant. Mitglieder im Handelsverband können den BVT-Praxisleitfaden zum „Recht auf Reparatur“ kostenfrei bei ihrem Verband anfordern.

Quelle: www.bvt-ev.de
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