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Praxishilfen für neues Energielabel

06.11.2020, Seit Anfang November müssen Hersteller von Elektro-Hausgeräten ihren Produkten zusätzlich zum aktuellen EU-Energielabel auch das ab März 2021 geltende Label beilegen. Der Handelsverband Technik (BVT) empfiehlt dem Fachhandel, sich bereits jetzt auf das Label-Update vorzubereiten, um sich vor Abmahnungen zu schützen. „Wie gehe ich mit zweierlei Etiketten um, fragen sich aktuell viele Händler. Wir bieten ihnen deshalb mit aktuellen Checklisten eine praxisorientierte Arbeitshilfe, um möglichst reibungsfrei durch die nächsten Monate zu navigieren", so BVT-Geschäftsführer Steffen Kahnt (Bild). „Das neue EU-Energielabel zeigt zukünftig wieder die Klassen A-G und ist so für die Kunden leichter zu verstehen. Die Händler müssen aber bereits jetzt aktiv werden, um Ärger zu vermeiden." Der Kölner Verband empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, jetzt die Handhabung der alten und neuen Etiketten mit den betroffenen Mitarbeitern abzustimmen. Bis Ende Februar dürfen in Verkaufsraum, Webshop und Werbung nur die alten EU-Energielabels verwendet werden, danach beginnt eine Frist von 14 Arbeitstagen für die Umzeichnung von Fernsehapparaten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühl- und Gefriergeräten. Nach dem 18. März 2021 dürfen dann nur noch die neuen Labels verwendet werden.

Quelle: www.bvt-ev.de
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