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Fachhandel begrüßt Recht auf Reparatur

26.06.2026, Der Handelsverband Technik (BVT) begrüßt den Beschluss des Bundestages zum Recht auf Reparatur. „Die späte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht lässt zwar der Branche wenig Vorlauf, findet aber aufgrund der Beibehaltung des Verursacherprinzips unsere Zustimmung“, so Frank Schipper, Vorsitzender des BVT. „Es war die richtige Entscheidung, die Wirtschaft nicht mit über die EU-Vorgaben hinausgehenden Regelungen zu belasten. Was wir jetzt dringend brauchen, ist eine Aufklärungskampagne der Bundesregierung über die Inhalte des neuen Verbraucherrechte und Möglichkeiten der Reparatur. Höchste Zeit ist es ebenfalls für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in dem Bereich, damit der Fachkräftemangel nicht das neue Recht ausbremst“, so Schipper weiter. In seiner Sitzung am gestrigen Abend folgten die Parlamentarier der Beschlussempfehlung des Bundetags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, den Regierungsentwurf mit wenigen Änderungen zu verabschieden. Das Gesetz regelt den Anspruch der Verbraucher gegenüber dem Hersteller auf Reparatur technischer Geräte. Darüber hinaus wird im Kaufrecht ein Anreiz zur Reparatur im Gewährleistungsfall geschaffen. Nach der noch fehlenden Beschlussfassung durch den Bundesrat könnte das Inkrafttreten des deutschen Rechtes auf Reparatur nach Maßgabe der EU-Richtlinie fristgerecht bis zum 31. Juli 2026 erfolgen.

Quelle: www.bvt-ev.de
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