25.03.2026, Nach dem Referentenentwurf im Januar hat das Bundeministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) heute den vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden geringfügige Änderungen vorgenommen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (Bild) erklärt dazu: „Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Statt einer Wegwerf-Kultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen außerdem einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher – und führt zu mehr Nachhaltigkeit.“ Das Gesetz geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.
Quelle:
www.bmjv.de