15.01.2026, Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den lange erwarteten Gesetzentwurf zum „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Laut dem Ministerium handelt es sich bei dem Regelwerk um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der entsprechenden Europäischen Richtlinie. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (Bild) erklärt dazu: „Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und Ersatzteile vorrätig zu halten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Es geht uns um eine Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher und um mehr Nachhaltigkeit. Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“ Die Vorgaben der EU-Richtlinie sind bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13. Februar 2026 Stellung zu nehmen. Handelsverband Technik (BVT) und Handelsverband Deutschland (HDE) sind laut eigener Aussage involviert.
Quelle:
www.bmjv.de