Anga

Grundsatzurteil zu Weitersenderechten

13.03.2023, In einem mehrjährigen Rechtsstreit über die Lizensierung der Weitersenderechte für Fernseh- und Hörfunkprogramme hat der Breitbandverband Anga ein wichtiges Urteil gegen eine deutsche Verwertungsgesellschaft erwirkt. Auf eine Klage des Verbandes hat das Oberlandesgericht München einen neuen Gesamtvertrag festgesetzt. Der Gesamtvertrag regelt, zu welchen Konditionen die Mitgliedsunternehmen des Verbandes die Rechte für die leitungsgebundene Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erwerben können. Anga-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé (Bild): „Wir sind mit dem Urteil des Oberlandesgerichts sehr zufrieden. Die umfangreichen Feststellungen werden für alle weiteren Lizenzverhandlungen über Kabelfernsehen, IPTV und auch TV-Angebote im offenen Internet (OTT-TV) von großer Bedeutung sein. Die ausführlich begründete Entscheidung bietet zugleich die Chance auf branchenweiten Rechtsfrieden, damit Fernsehveranstalter und Plattformbetreiber gemeinsam innovative Medienangebote entwickeln können, um zum Vorteil aller Beteiligten im Wettbewerb mit internationalen Streaming-Angeboten bestehen zu können." Das Gericht hat in seinem 105-seitigen Urteil zahlreiche Mehrforderungen der Verwertungsgesellschaft gegenüber dem bis 2016 bestehenden Gesamtvertrag zurückgewiesen.

Quelle: www.anga.de
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