Wilmesmeyer & Cie.
"Mietreduktion möglich"

Viele Handelsunternehmer reduzierten pandemiebedingt ihre Mietzahlungen. Wer mit seinem Vermieter noch keinen zufriedenstellenden Deal erreicht hat, sollte infolge des BGH-Urteils vom Januar 2022 seine Chancen neu prüfen, meint Rechtsanwalt Mathias Iking von der Kanzlei Wilmesmeyer & Cie. aus Düsseldorf.
hitec: Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 (Az. XII ZR 8/21) entschieden, dass es keinen Pauschalanspruch auf Reduktion der Miete für Mieter gibt. Was heißt das?

Iking: Bei Rechtsstreitigkeiten um eine Reduktion der Mietzahlungspflicht muss eine umfassende sowie auf den Einzelfall bezogene Betrachtung erfolgen. Eine allgemeine pandemiebedingte Pauschalreduktion um 50% wurde abgelehnt.

Hat die Entscheidung Konsequenzen für Mieter, die sich mit ihren Vermietern bereits geeinigt haben?

Dass bestehende Vereinbarungen auf Grundlage des vorliegenden Urteils neu bzw. nachverhandelt werden, ist unwahrscheinlich. Relevant ist die Entscheidung für die Parteien, die noch keine Verhandlungen aufgenommen haben oder sich gerade in solchen befinden. Auch auf zukünftige Sachverhalte wird die Entscheidung Einfluss haben.


"Überwiegend Reduktion der Miete möglich" sagt Rechtsanwalt Mathias Iking

Sollten Mieter denn in jedem Fall mit ihren Vermietern in Verhandlung treten?

Die Mieter sollten auf jeden Fall aktiv werden. Da kein Mietmangel vorliegt, ist die Miete nicht automatisch verringert. Reduzieren Mieter einseitig die Mietzahlung, so kann dies zur Kündigung führen. Die volle Miete, insbesondere für die Lockdown-Monate, vorbehaltlos zu entrichten, wäre ebenso ein Fehler. In den weit überwiegenden Fällen ist eine Reduktion der Miete möglich.

Was fließt dann in eine solche Einzelfallbetrachtung mit ein?

Generell sind sämtliche wirtschaftlichen Nachteile der Pandemie, aber eben auch erlangte Leistungen zum Ausgleich dieser Nachteile relevant. Nachgewiesene Umsatzeinbußen oder gestiegene Kosten zur Umsetzung von Hygienekonzepten spielen zum Beispiel ebenso eine Rolle wie staatliche Hilfszahlungen oder Leistungen einer einstandspflichtigen Betriebsschließungsversicherung.

Und dieser Kalkulationsaufwand ist zwingende Voraussetzung für eine Vereinbarung?

Im außergerichtlichen Bereich ist es oft möglich, eine pauschale und pragmatische Vereinbarung einer Mietreduktion zu erreichen. Es ist aber sicherlich empfehlenswert, sich im Vorfeld der Verhandlungen einen Überblick über die wirtschaftlichen Nachteile und Ausgleichsleistungen zu verschaffen. Spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird man den Kalkulationsaufwand allerdings betreiben müssen.

FOTO: WILMESMEYER & CIE.

Autor: Joachim Dünkelmann

Dieser Artikel ist am 8. März 2022 erstmals erschienen in der Printausgabe von hitec Magazin, Ausgabe 3/2022.

 

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