DUH testet Altgeräterücknahme
"Warnung vor dem Hunde"

Verstöße gegen E-Schrott-Rücknahmepflicht? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht nicht nur deutschen Städten und Gemeinden – Stichwort: Feinstaub – derzeit das Leben schwer. Die „Saubermänner" der Nation nahmen kürzlich (mal wieder) den Elektronik-Handel ins Visier.
Bei Tests in 55 Märkten von „Apple, Media Markt, Obi, Saturn, Toom und Co." stellte die DUH angeblich 25 Gesetzesverstöße zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Handel fest. Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, wettert drauf los: „Drei Jahre hatte der Handel Zeit und noch immer gibt es eklatante Probleme bei der Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mitarbeiter lehnen die Rückgabe alter Elektrogeräte ab, anstatt Verbraucher zur Rückgabe zu motivieren. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel." Doch dabei bleibt es nicht: Der Handel wird kurzerhand zum Buhmann der Schrottnation erklärt. Resch: „Damit ist der Handel mitverantwortlich dafür, dass mehr als die Hälfte des Elektroschrotts illegal entsorgt wird. So landet schadstoffhaltiger Elektroschrott im Restmüll, in der Umwelt oder wird ins Ausland exportiert."


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (FOTO: DUH / STEFFEN HOLZMANN)

Nur Versteckte Hinweise

Konkret stellt die DUH an den Pranger: „In Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei vielen weiteren Händlern konnten keine Informationen zu den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden. In einigen Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, waren zwar Hinweise vorhanden, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht wahrnehmen konnten." 15 Händler verweigerten - so die Umwelthilfe - die Rücknahme von großen oder kleinen Elektroaltgeräten. So hieß es laut DUH in Märkten von Apple, Globus, Obi, Porta und Roller fälschlich, dass eine Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines neuen Geräts möglich sei.

Nicht immer kostenfrei

Filialen von Media Markt und Obi verlangten für die Rückgabe eines Großgeräts nach DUH-Bericht unrechtmäßig eine Gebühr. Märkte von Toom und Hornbach lehnten die Rückgabe der Großgeräte sogar schlicht ab. "Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad verweigerten bei Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme des Altgeräts", prangert der Verein an. Starker Tobak und kaum zu glauben. Denn die Verpflichtungen sind im Handel hinlänglich bekannt ...


(FOTO: DUH)

Händlern drohen Abmahnungen

Der nächste Schritt der abmahnwütigen DUH liegt auf der Hand. Man wolle gegen festgestellte Verstöße des Handels rechtlich vorgehen und die „bisher untätigen Marktüberwachungsbehörden der Länder informieren". Die DUH meint: „Bundesländer müssen endlich Rechtsverstöße im Handel kontrollieren und Bußgelder gegen Rechtsbrecher verhängen." So kann es nicht schaden, die Mitarbeiter noch einmal ausführlich über die gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen E-Schrott zu informieren. Probates Mittel: Das BVT-Merkblatt „Elektroaltgeräte im Handel" – kostenlos für Mitglieder unter Angabe der Mitgliedsnummer beim BVT zu beziehen (Schutzgebühr für Nichtmitglieder 50 Euro).

(FOTOS: DUH, GRAFIK: BVT)

Autor: Joachim Dünkelmann

Dieser Artikel ist erstmals erschienen in "hitec news", dem 14-tägigen Branchen-Newsletter. Mehr Infos:

 

Schlagwörter

DUH, Deutsche Umwelthilfe, Altgeräte, Elektroschrott

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