BVT

Musterformular zur Befreiung von Abfallbeauftragten-Pflicht

27.04.2017, Ab 1. Juni 2017 gilt die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung für Händler, die Elektro-Altgeräte zurücknehmen: So sind die Händler verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche bzw. Lager-/ Versandfläche (bei Onlinehändlern) haben oder mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen. Der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker hatte sich im März 2017 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gegen diese neue Regelung gewandt, die "den Verbrauchern und der Umwelt mit sinnfreier und kostenintensiver Bürokratie schadet". Denn die hohen jährlichen Kosten von 600 bis 1.000 Euro für einen externen Abfallbeauftragten schrecken Händler ab, die dann keine Altgeräte mehr zurücknehmen. Auch viele Unternehmer, Verbundgruppen und Handelsverbände in den Bundesländern haben sich parallel bei ihren Ansprechpartnern in der Politik vor Ort für eine unbürokratische Lösung stark gemacht. Die BVT-Initiative zeigt Wirkung. Steffen Kahnt (Bild), Handelsverband Technik: „Inzwischen signalisieren die ersten Bundesländer dem BVT, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung pragmatisch anzugehen.“ So sollen in einigen Bundesländern kleinere Händler von der neuen Pflicht auf Antrag befreit werden. Der Handelsverband Technik (BVT) bietet hierfür ab sofort ein Musterformular an.


Quelle: www.bvt-ev.de
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