Cyberport

Werbung mit gesetzlicher Rücknahmepflicht

21.07.2016, Cyberport nutzt die ab dem 24. Juli geltende gesetzliche Rücknahmepflicht Elektro- und Elektronik-Altgeräten für Eigenwerbung. Das Unternehmen hat zur Umsetzung der neuen Regelungen einen für Kunden bequemen Rückgabe-Prozess geschaffen: Produkte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern können – wie vorgeschrieben – in allen Cyberport Stores kostenlos abgegeben werden. Alternativ zur Abgabe in der Filiale kann über den Kundenservice ein kostenloses Rücksende-Etikett für den Paketversand angefordert werden. „Wir leiten die bei uns zurückgegebenen Altgeräte zu unserem Entsorgungspartner weiter, der sich um die Verwertung und das Recycling kümmert. Das schont knappe Rohstoff-Ressourcen und schützt zudem die Umwelt, denn in Elektronikprodukten sind zum Teil auch umweltschädliche Stoffe verbaut“, sagt Joachim Kürten, Geschäftsführer von Cyberport und zuständig für Produktmanagement und Einkauf. „Die einfache Rückgabe von Altgeräten ist so ein weiterer neuer Service für unsere Kunden.“ Das Unternehmen setzt damit die gesetzlichen Verpflichtungen um.


Quelle: www.cyberport.de
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